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Reisebedingungen

Nachfolgende Reisebedingungen und Hinweise können Sie sich am Ende des Textes auch als PDF-Datei auf Ihren Rechner downloaden.

An dieser Stelle möchten wir Sie über die Allgemeinen Reisebedingungen informieren, die die Grundlage des Reisevertrages mit Ihnen bilden. Wir dürfen Ihnen zusichern, dass alle beteiligten Leistungsträger bemüht sein werden, das Optimale zu erreichen. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 631 ff. BGB, insbesondere der §§ 651a-k ff. BGB (Reisevertragsgesetz), nach denen sich die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen- dem Reisenden – und uns – dem Reiseveranstalter – bestimmen.

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme  vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Bestätigung beim Reiseteilnehmer zustande.

2. Bestätigung

Kann Ihre Reise angenommen werden, erhalten Sie von Ihrem Vermittler oder vom Reiseveranstalter eine schriftliche Bestätigung und Rechnung. Eine weitere Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.

3. Zahlungen

Spätestens 7 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung sind 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 25 € je Reiseteilnehmer durch Überweisung anzuzahlen. Die Restzahlung soll bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie bei Pauschalreisen den Reisepreis-Sicherungsschein. Nach vollständiger Zahlung erhalten Sie, ca. 14 Tage vor Reisebeginn, Ihre Reiseunterlagen.

4. Versicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung. Bitte beachten Sie hierfür die jeweilige Reiseausschreibung.

5. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

6. Leistungen und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse oder Mehrwertsteuererhöhungen, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann der Reiseveranstalter anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:

Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10 % der Reisekosten
Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 % der Reisekosten
Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn: 45 % der Reisekosten
Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% der Reisekosten
Nichterscheinen zur Reise: 90 % der Reisekosten

Der Reisende hat das Recht nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.. Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen vorgenommen (Umbuchung), so ist der Reiseveranstalter berechtigt, bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10% der Reisekosten jedoch maximal EUR 50,- pro Person zu berechnen. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dem 45. Tag vor Reiseantritt erfolgen, entsprechen einem Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehend erwähnten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

Sonderregelung:
Gebuchte Flüge mit Chartergesellschaften sowie Musical-, Theater- und Eintrittskarten bleiben von der Rücktrittskostenregelung unberührt und werden grundsätzlich zu 100% geschuldet.
Eine Rückgabe bzw. der Umtausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter mit den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche/behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in den nachfolgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl. Wenn die Mindestteilnehmerzahl gemäß Ausschreibung nicht erreicht wird, so kann der Reiseveranstalter bis zu 30 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.

b) Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

11. Haftung

a.) Die vertragliche Haftung der htc für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit htc für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b.) Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet htc je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

c.) Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der htc Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich htc bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

d.) Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von htc als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

12. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), Minderungsansprüche errechnen sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

13. Mitwirkung

a.) Unternimmt der Reisende bei auftretenden Leistungsstörungen nicht die ihm zumutbaren Schritte, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, so kann dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu einer Kürzung der Ansprüche des Reisenden führen.
b.) Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger, der Reiseleitung oder - falls diese nicht erreichbar oder vorhanden ist - dem Reiseveranstalter direkt mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm grundsätzlich Ansprüche nicht zu.

14. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hatte der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, und Devisenbestimmungen

Der Reiseveranstalter weist im Reiseprospekt auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende ein deutscher Staatsbürger ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung selbst zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus dem Nichtbefolgen gehen zu seinen Lasten, ausgenommen sind schuldhafte Falsch oder Nichtinformation des Reiseveranstalters.

16. Schlussbestimmungen

Sämtliche Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind bis zur Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Alle personenbezogenen Daten, die Sie als Reisender dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellen, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen gleichwohl ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die Wirksamkeit des
Reisevertrages nicht.

Handelt es sich bei dem Reisenden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich rechtliches Sondervermögen, dann wird als Gerichtsstand 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler vereinbart.

Reiseveranstalter: htc hemmers travel consulting GmbH
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 9, DE - 53501 Grafschaft
Tel: + 49 (0)2641-94 60 0, Fax: +49 (0) 2641 – 94 60 99
Sitz und Amtsgericht Koblenz HRB 14018

Geschäftsführer: Jürgen Hemmers, Michael Kubath 

Stand: Oktober 2011

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